Die rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung, um der betreuten Person ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Sie soll so wenig wie möglich in das Leben der betreuten Person eingreifen. Deshalb wird bei der Betreuungsanordnung genau geprüft für welche Lebensbereiche eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Nur für die notwendigen Bereiche wird dann die rechtliche Betreuung angeordnet (§1815 BGB).
Der Lebensbereich, für den die Betreuung angeordnet ist, wird als Aufgabenbereich bezeichnet. Der Aufgabenbereich wird auf dem Betreuerausweis angegeben und zeigt das Handlungsfeld des Betreuers an. Die am häufigsten angeordneten Aufgabenbereiche sind Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung.
Für folgende Entscheidungen muss durch das Gericht immer ein eigener Aufgabenbereich angeordnet werden:
• Unterbringung mit Freiheitsentziehung
• Freiheitsentziehende Maßnahmen
• Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten im Ausland
• Bestimmung des Umgangs des Betreuten
• Entscheidungen über die Telekommunikation und elektronische Kommunikation des Betreuten
• Entscheidung über die Entgegennahme und das Anhalten der Post des Betreuten
Alle angeordneten Aufgabenbereiche einer Betreuung werden zusammen Aufgabenkreis genannt.
Ausführliche Informationen zu den meistverwendeten Aufgabenbereichen finden Sie hier:
Der Aufgabenbereich Vermögenssorge wird am häufigsten angeordnet. Er umfasst die Regelungen aller finanzieller Angelegenheiten. Wir haben für Sie umfassende Informationen zusammengestellt, die für die Betreuungsführung wichtig sind. Zu den Informationen gelangen Sie hier.
Der Aufgabenbereich Gesundheit umfasst alle Angelegenheiten, die die gesundheitliche Situation der betreuten Person betreffen.Was Betreuer zu diesem Thema wissen müssen, haben wir für Sie zusammengestellt. Zur Zusammenstellung gelangen Sie hier:
Der Aufgabenbereich Aufenthalt wird immer dann relevant, wenn es um Veränderungen der Wohnform einer betreuten Person geht. Wichtig Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Der Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten umfasst alle Aufgaben, die mit der Wohnungssituation der betreuten Person zusammenhängen. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:
Die Aufgabenbereiche freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung werden immer dann benötigt, wenn diesen vom Betreuer zugestimmt wird und er die Genehmigung dazu beim Betreuungsgericht beantragt. Ausführliche Informationen finden Sie hier:
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Claudia Österle
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