Aktuelles und Wissenswertes

Die Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers sind sehr vielfältig. Es gibt unterschiedlichste Themenbereiche, auf die man bei einer Betreuungsführung stoßen kann. Deshalb finden Sie auf dieser Seite aktuell anstehende Themen, Änderungen im Betreuungsrecht und Sachverhalte, die für die Betreuerarbeit von Interesse sind. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!


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Medikationsplan für mehr Patientensicherheit

24.03.2025
Umfasst eine rechtliche Betreuung den Aufgabenbereich Gesundheit, ist es für den rechtlichen Betreuer insbesondere bei Gesprächen mit dem Arzt oder bei der Organisation von Pflegediensten wichtig zu wissen, wie die aktuelle Medikation der betreuten Person festgelegt ist. Hier kann die Verwendung eines Medikationsplans, der neben der Dokumentation auch für die Berichterstattung gegenüber dem Betreuungsgericht genutzt werden kann, sehr hilfreich sein.
Bereits zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2024 hat die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.) auf die Bedeutung des bundeseinheitlichen Medikationsplans hingewiesen. Im Rahmen ihrer Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ informiert sie und wirbt dafür, den Medikationsplan zum Thema im Arztgespräch zu machen.
Anspruch auf den bundeseinheitliche Medikationsplan haben alle Patientinnen und Patienten, die mindestens drei Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tage einnehmen. Er listet in einer übersichtlich gestalteten Tabelle alle einzunehmenden Medikamente mit Dosierung, Zeitraum und Grund der Einnahme auf.
Die Pressemitteilung der BAGSO sowie weitere Materialien wie einen Mustermedikationsplan finden Sie hier: 
 

Steuererklärung – auch für Rentner

10.03.2025
Die Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der rechtlichen Betreuer, wenn die Betreuung den  Aufgabenbereich „Vermögen“ umfasst. Dazu gehört auch im Namen der betreuten Personen Steuererklärungen abgeben. Informationen wie sie sich für die Erstellung der Steuererklärung Unterstützung holen können, finden Sie hier:

Ein Großteil der Rentenbezieher ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt dafür notwendigen Daten automatisch an die Finanzverwaltung. Bei einer digitalen Übertragung der Steuererklärung ist jedoch ein anderes Vorgehen sinnvoll. Wie Sie die dafür notwendige Bescheinigung erhalten, weiterführende Informationen der Deutschen Rentenversicherung und die Möglichkeit zum Erhalt einer ausführlichen Broschüre finden Sie hier:

Gesetzliche Änderungen 2025

24.02.2025

Mit dem Start in das Jahr 2025 haben sich einige gesetzliche Veränderungen ergeben, die Auswirkungen auf das Führen von rechtlichen Betreuungen haben können. Wir haben bereits über einzelne Themen informiert und wollen hier noch einen gesammelten Überblick - auch über weitere Bereiche anbieten:

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtliche Betreuer haben auch 2025 neben der jährlichen Aufwandspauschale von 425,00 EUR Anspruch auf eine Sonderzahlung zum Ausgleich von inflationsbedingten Mehrkosten in Höhe von 24 EUR. 
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Pflegeversicherung:
Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen wurden zum 01.01.2025 erhöht. Das Pflegegeld, das an pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 ausgezahlt wird, steigt um 4,5 Prozent. Auch die Pflegesachleistungen, die für professionelle Pflegedienstleistungen genutzt werden können, wurden entsprechend angehoben. Das Bundesverwaltungsamt bietet eine Übersicht der neuen Leistungsansprüche: Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 01.01.2025
Zum 1. Juli werden die Beträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag kann dann je nach Bedarf sowohl für Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege flexibel eingesetzt werden. Eine Übersicht über die Leistungen finden Sie auf der Seite der Lebenshilfe: Leistungen der Pflegeversicherung
Die Höchstbezugsdauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen angehoben. Die Kurzzeitpflege kann in vollem Umfang umgewidmet werden. 
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Krankenversicherung:
Bei den meisten Gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Zusatzbeitrag zum 01.01.2025 angestiegen. Der Durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozentpunkte. Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirken sich Änderungen des Zusatzbeitrages jedoch erst zwei Monate später aus. Konkret bedeutet das, dass der Krankenkassenbeitrag erst mit der Rentenzahlung für den Monat März steigt.

Regelsätze:
Der Regelsatz für Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe wurden nicht erhöht.

Wohngeld: 
Wohngeld ist um durchschnittlich 15 Prozent angestiegen. Siehe unsere Meldung vom 11.11.2024, nachzulesen hier:  

Eingliederungshilfe:
Zum 01.01.2025 traten in der Eingliederungshilfe folgende Änderungen in Kraft.
Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe ist von 63.630 EUR auf 67.410 EUR gestiegen.
Der Einkommensfreibetrag steigt ebenfalls entsprechend der Anpassung der Bezugsgröße, geregelt in § 18 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV.

Elektronische Patientenakte:
Zur Einführung der elektronischen Patientenakte haben wir bereits ausführlich berichtet. Die Informationen finden Sie hier:

Elektronische Patientenakte

23.01.2025
Die Einführung der elektronischen Patientenakte hat Auswirkungen auf das Führen von rechtlichen Betreuungen. Wir wollen Sie deshalb auf Informationsmöglichkeiten und Besonderheiten zu diesem Thema aufmerksam machen.
Wichtige Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf den Web-Seiten der jeweiligen Krankenkassen. Daneben gibt es ausführliche allgemeingültige Informationen der Verbraucherzentrale und der Bundesregierung:

Im Rahmen der rechtlichen Betreuung ergeben sich darüber hinaus besondere Fragestellungen. Diesen soll hier Rechnung getragen werden.

Hat die betreute Person selbst eine App ihrer Krankenkasse auf einem eigenen Endgerät, kann sie darin aktiv bis zu 5 Vertreter einrichten. (Dabei spielt die Form des Betreuungsverhältnisses keine Rolle.) Rechtliche Betreuer können hier als Vertretung eingetragen werden. Es muss dann die App der eigenen Krankenkasse verwendet werden, um dort als Betreuer auf die erteilte Vertretung zugreifen zu können.

Hat die betreute Person selbst kein eigenes Endgerät, können rechtliche Betreuer auf ihrem eigenen Endgerät in der App der jeweiligen Krankenversicherung ebenfalls als Vertreter auf die ePA von Betreuten zugreifen. Dafür wird jedoch bei jedem Zugriff die  elektronische Gesundheitskarte (eGK) und PIN der betreuten Person benötigt. Die Zahl der Vertretungen ist dabei unbegrenzt möglich.

Wurde die PIN an die betreute Person versendet und ist nichtmehr auffindbar, kann diese leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bei der Krankenkasse erfragt werden. Da es nur eine PIN pro eGK gibt, muss in solchen Fällen zuerst eine neue Karte angefordert werden. Erst wenn diese vorliegt, kann durch eine erneute Verifizierung der Karte ein PIN-Brief mit der PIN der neuen Karte versendet werden.

Betreuer pflegen die Daten der betreuten Personen in der Regel auf einem PC oder Laptop. Für die Verwaltung einer elektronischen Patientenakte wird hierfür ein Desktop-PC oder Laptop mit Betriebssystemen wie Windows, macOS und gegebenenfalls Linux benötigt, sowie ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur. Diese Nutzung ist aber erst ab Mitte Juli 2025 möglich.

 

Zum Nachlesen

Jan/März 25
Änderung der Laufzeitvorgabe bei der Postzustellung
Auswirkung auf Widerspruchsfristen bei Verwaltungsakten

Mit dem neuen Postrechtsänderungsgesetz haben sich ab dem 01.01.2025 die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verändert. Deshalb wurde die Vermutungsregelung über die Zustellung und Bekanntgabe von Verwaltungsakten ebenfalls von drei auf vier Tagen nach Aufgabe zur Post erhöht. Dies hat Auswirkungen für die Fristberechnung bei Widersprüchen, insbesondere auf die Regelungen in § 41 VwVfG und § 37 SGB X.

 

Nov.24/März 25
Wohngeld steigt zum 01.01.2025
Ansprüche prüfen

Zum 01.01.2025 erfolgt eine automatische Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietenentwicklung. Wohngeldansprüche steigen dadurch durchschnittlich um 15 Prozent.
Für Wohngeldbezieher erhöht sich der Zuschuss automatisch. Durch die Erhöhung haben künftig jedoch mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld als bisher. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob für die von Ihnen betreute Personen erstmals Wohngeld beantragt werden kann.
Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:  Fragen und Antworten zum Wohngeld Plus | Bundesregierung
Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet hilfreiche Informationen für die Antragstellung: Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg

 

Jan./Feb.25
Bundestagswahl 2025
Wählen trotz rechtlicher Betreuung

Am 23.Februar 2025 ist Bundestagswahl. Menschen mit einer rechtlichen Betreuung sind grundsätzlich wahlberechtigt. Aufgrund persönlicher Einschränkung kann es schwierig sein, sich entsprechend zu informieren oder die Wahl praktisch durchzuführen. Das Wahlrecht sieht deshalb die Möglichkeit einer Wahlassistenz vor.
Welche Aufgaben und Möglichkeiten rechtliche Betreuer bei der Unterstützung betreuter Personen haben und welche Unterstützungsangebote es dafür gibt, können Sie hier im Wissensportal nachlesen:

 

Nov.24/Jan.25
Schnellere Verfahren
Pflegebegutachtung per Videotelefonie

Künftig kann bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Hierdurch kann eine zeitnahe Begutachtung der Versicherten und damit ein zeitnaher Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung auch bei steigenden Antragszahlen sichergestellt werden. 
Hauptsächlich wird dieses Verfahren bei Begutachten bezüglich einer Höhereinstufung und bei Wiederholungsanträgen angewandt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich
Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches

 

Okt.24/Jan.25
Vorsorge treffen
Inklusiver Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderung

Es gibt immer mehr Naturkatastrophen. Menschen mit Beeinträchtigung müssen von Anfang an in Überlegungen zu Schutzmaßnahmen einbezogen werden. Nur so kann inklusiver Katastrophenschutz gelingen. Auf der Seite der Lebenshilfe finden Sie zu diesem Thema viele Informationen und hilfreiche Links auch zu Erklärungen in leichter Sprache.
Inklusiver Katastrophenschutz | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

 

Sept.24/Janu.25
Demenz – eine Herausforderung
Unterstützende Angebote für Betroffene und Angehörige

Demenz, eine Krankheit, von der immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft betroffen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der rechtliche Betreuer. Für einen guten Umgang mit betroffenen Menschen ist das Wissen über die Erkrankung und das Angebot von Unterstützungsmöglichkeiten eine große Hilfe. Wir haben deshalb für Sie unterschiedliche Informations- und Unterstützungsangebote zusammengetragen: 
Demenzpartner, eine Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, bietet ein 90-minütiges Webtraining für unterschiedliche Zielgruppen an. Der Kompaktkurs hat den Schwerpunkt Tipps und Hinweise zum Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz. Besonders daran ist, dass unterschiedlichen Zielgruppen auf sie zugeschnittenen Informationen erhalten. Zur Anmeldung kommen Sie hier: 
Themen rund um Demenz hören Sie im Demenz-Podcast. Gemeinsam mit Experten informiert die Autorin monatlich in Zeiteinheiten von etwa 30 Minuten zu diesen Themen. Der Podcast bietet eine gute Unterstützung für Angehörige und Personen, die Menschen mit Demenz begleiten und begegnen. Es handelt sich um ein Angebot des medhochzwei-Verlags und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Den Podcast finden Sie hier:
Wenn Sie sich Sorgen machen, Fragen zur Demenz haben oder in einer akuten Situation nicht weiterwissen, können Sie sich an das Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg wenden. Informationen zu dem Angebot finden Sie hier:
 

Sept./Nov.24
Krankentransport auf Rezept
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Wer krank oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die behandelnde Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. In festgelegten Fällen werden unter bestimmen Voraussetzungen die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen.
Ausführliche Informationen über Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale:Krankentransport auf Rezept: Wann gesetzliche Krankenkassen zahlen | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (verbraucherzentrale-bawue.de)

 

Sept./Okt.24
Hitze und Pflege
Selbsthilfe Podcast

Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.  „BAG Selbsthilfe“ wird ein Selbsthilfe -Podcasts angeboten, der aktuell zum Thema „Hitze und Pflege“ informiert. Ein Thema, von dem viele Menschen betroffen sind, für die eine rechtliche Betreuung angeordnet ist. Weitere interessante Themen können dort ebenfalls nachgehört werden:  https://www.bag-selbsthilfe.de/ Aug.24/Okt.24


Sept./Okt.24 
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Diese Anspruchsvoraussetzungen sollten Sie kennen

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese kann man für eigene Einkäufe oder für einen Vertrag für sogenannte Pflegehilfsmittelboxen verwenden.
Hier gibt es jedoch einiges zu beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie kennen | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (verbraucherzentrale-bawue.de)

 

Aug./Sept.2024
Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
Rehabilitation für Pflegepersonen

Die Übernahme der Pflege kann die Pflegeperson an ihre Belastungsgrenzen bringen. Deshalb ist es wichtig Pflegepersonen eigene medizinische Versorgung oder Rehabilitation zu ermöglichen. Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass bei einer Rehamaßnahme der Pflegeperson der gepflegte Mensch ebenfalls in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mitversorgt wird. Diese Regelung hat seit 01.07.2024 Gültigkeit.
Auf der Seite der Lebenshilfe finden Sie hierzu Informationen und eine Übersicht über weitere wichtige Änderungen durch das PUEG, die bereits seit dem 01.01.2024 in Kraft getreten sind oder im Jahr 2025 noch in Kraft treten werden. Zur Seite gelangen Sie hier:

 

Sept.2024
Bundesweiter Warntag
Erklärvideos

Am 12.Septmeber ist Bundesweiter Warntag. Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Bei Personen, die aufgrund von Behinderung oder Alter die Zusammenhänge nicht verstehen, kann dies Ängste auslösen. Deshalb ist es wichtig sie auf das Ereignis hinzuweisen und zu erklären, dass es sich nur um eine Probewarnung handelt und sie nicht in Gefahr sind.
Auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie neben allgemeinen Informationen auch Erklärvideos in einfacher Sprache und Gebärdensprache, die hilfreich sein können: Bundesweiter Warntag - BBK

 

Juli/Aug.24
Dokumentationsserie
Auf Station - Meine Zeit in der Psychiatrie

Psychische Erkrankungen sind häufig Grund für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Aufenthalte der betreuten Personen in einer psychiatrischen Klinik sind keine Seltenheit. Für ehrenamtliche rechtliche Betreuer ist das oft der erste Berührungspunkt mit der Psychiatrie.
Die Dokumentationsserie des WDR „Auf Station - Meine Zeit in der Psychiatrie“ begleitet psychisch erkrankte Menschen während ihrer Zeit in der Psychiatrie und bietet Einblicke in den Krankenhausalltag. Diese zeigt auf, wie dort beispielsweise Depressionen und Psychosen behandelt werden. 
Die gebotenen Einblicke können helfen Erkrankungen und Krankenhausabläufe besser zu verstehen und Berührungsängste vor psychiatrischen Kliniken abzubauen.
Die Kurz-Serie auf der ARD-Mediathek finden Sie hier: Auf Station – Meine Zeit in der Psychiatrie - alle verfügbaren Videos - jetzt streamen! (ardmediathek.de)

 

Juli/Aug. 24
Renten steigen
Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

Zum 01.07.2024 sind nicht nur die Renten um 4,57 Prozent angestiegen. Bezieher von Erwerbsminderungsrente, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten außerdem einen Zuschlag. 
Hintergrund dieser Regelung ist, dass seit 2018 die Regelungen für den Bezug von Erwerbsminderungsrente mehrfach angepasst wurden. Diese Anpassungen galten bisher allerdings nur für Rentenneuzugänge. Jetzt sollen Menschen, die zu diesem Zeitpunkt bereits Rente bezogen haben, einen Ausgleich erhalten. Wie der Zuschlag berechnet und ausgezahlt wird, wer von der Regelung profitiert und was die Rente wegen Erwerbsminderung genau ist, können Sie auf der Seite der Bundesregierung nachlesen: FAQ: Erwerbsminderungsrente im Überblick | Bundesregierung

 

Juni/Aug.24
Nachrichten besser verstehen
Tagesschau in Einfacher Sprache

Um sich am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen zu können, ist es wichtig gut informiert zu sein. Etwa 17 Millionen Erwachsene in Deutschland haben Probleme damit, komplexe Texte zu verstehen. Damit auch sie sich über aktuelle Themen informieren können, strahlt die Ta-gesschau seit kurzem Fernsehnachrichten in Einfacher Sprache aus. 
Von Montag bis Freitag wird in der Gemeinschaftsredaktion von „ARD-aktuell“ jeweils eine Ausgabe der Tagesschau in einfacher Sprache produziert. Sie wird um 19 Uhr auf tages-schau24 ausgestrahlt. Ab 18 Uhr kann sie bereits unter tagesschau.de/einfache-sprache so-wie in der tagesschau-App angesehen werden. Die Tagesschau in einfacher Sprache ist zu-dem in der ARD-Mediathek und auf dem YouTube-Kanal der Tagesschau zu finden. 
Weitere Informationen finden Sie hier:
 

Juni/Juli24
Hochwasserschäden am Haus
Was ist zu tun?

Zur Aufgabe der rechtlichen Betreuer gehört auch die Verwaltung von Immobilien. Viele Schä-den des verehrenden Hochwassers zeigen sich erst nach dem das Wasser gewichen ist. 
Jetzt die richtigen Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens betreuter Personen zu treffen ist für rechtliche Betreuer eine große Herausforderung. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie wichtige Hinweise wie Sie vorge-hen sollten.

 

Mai24/Juli24
Pflegegrad kostenlos berechnen
Ein Angebot der Verbraucherzentrale

Rechtliche Betreuer sehen sich häufig vor der Frage, ob es sinnvoll ist, für eine betreute Person einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen – oder ob ein Antrag auf Höhereinstufung gestellt werden sollte.
Ein Anspruch und die Höhe der Leistungen errechnen sich nach dem Pflegegrad. Mit dem kostenlosen Pflegegeldrechner der Verbraucherzentrale können Sie abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.
Den Pflegegeldrechner und weitere interessante Informationen rund um das Thema Pflegegrad finden Sie hier: 
 

März24/Juni24
Wissensportal
Checklisten erleichtern die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer

Sicher haben Sie schon bemerkt, dass sich das „Outfit“ des Wissensportal in der letzten Zeit verändert hat. Wir sind aber auch ständig bemüht neue hilfreiche Informationen für Sie aufzunehmen. Unter dem Stichwort „Checklisten“ finden sie eine Zusammenstellung von neuen und altbewährten Checklisten, die Ihnen die Arbeit im Betreueralltag erleichtern können. 
 

März 24/Juni24
Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige
Wissenswerte Tipps der Verbraucherzentrale

Rechtliche Betreuung und Pflegebedürftigkeit, eine Kombination, die im familiären Bereich häufig zu finden ist und eine große Belastung für die Angehörigen darstellt.
Die Verbraucherzentrale bietet einen guten Überblick, welche Entlastungsangebote es für pflegende Angehörige gibt.
Zur Seite der Verbraucherzentrale gelangen Sie hier:
 

Feb.24/Mai24
Finanzielle Verbesserung
Zuzahlung bei Medikamenten

20.02.2024
Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke sind für gesetzlich Versicherte in der Regel zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig und werden stattdessen mehrere kleinere Packungen ausgegeben, gibt es seit dem 1. Februar 2024 eine finanzielle Verbesserung. Wer zum Beispiel statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen erhält, für den wird die Zuzahlung künftig nur einmal fällig statt wie bisher zweimal. 
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:  Arzneimittelreform (ALBVVG) (bundesgesundheitsministerium.de)

 

Feb.24/April24
Urlaub für Menschen mit Einschränkungen
Hilfe für die Planung

Auch für Menschen mit Behinderungen und Erkrankung ist Erholung und Urlaub wichtig. Die Umsetzung und Planung sind jedoch nicht immer einfach. Wir habe  deshalb für Sie Informationen zusammengestellt, die Ihnen beim Ideenfinden und der Umsetzung helfen können. 

Auf der Seite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. finden Sie umfangreiche Informationen zu Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:Urlaubsreisen_DAlzG_2024 (deutsche-alzheimer.de)

Die Lebenshilfe bietet auf Ihrer Seite Informationen für Barrierefreien Urlaub für Menschen mit Behinderung: Thema Urlaub | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Die Broschüre für Menschen mit Körperbehinderung und Mehrfachbehinderungen Baden-Württemberg e.V. gibt Informationen zu Barrierefreien Familienstätten in Baden-Württemberg: Träger: (lv-koerperbehinderte-bw.de)

 

Jan.24/März24
Regelsätze, Freibeträge, Pflegegeld
Ansprüche und Auswirkungen auf Betreute

Betreute sind häufig Empfänger von Sozialleistungen. Viele Ansprüche haben sich zum 01.01.2024 verändert. Damit Sie als Betreuer prüfen können, ob die vorliegenden Bescheide richtig angepasst wurden, können Sie hier die Regelsätze und sich daraus ergebenden Änderungen nachlesen. 

Seit 01.01.2024 gelten folgendeRegelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld:
•    Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro (bisher 502 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro (bisher 451 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro (bisher 402 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro (bisher 420 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro (bisher 348 Euro)
•    Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro (bisher 318 Euro)  

Die Regelsätze haben auch auf andere Leistungen und Freibeträge Einfluss. Wir haben hier einige wichtige für Sie zusammengestellt, die ebenfalls ab 01.01.2024 gelten:
•    Der Barbetrag in Einrichtungen erhöht sich auf 152,01 EUR (§ 27b II, III SGB XII).
•    Die Zuzahlungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt für Heimbewohner und beim Bezug existenzsichernder Leistungen für chronisch kranke Menschen 60,24 Euro  bzw. 120,48 Euro für nicht chronisch kranke Menschen. (Belastungsgrenze gem. §62 SGB V). 

Pflegesachleistung und Pflegegeld sind ebenfalls gestiegen:

Pflegegrad
Pflegegrad 1: 0
Pflegegrad 2: Bis zu 761 € (vorher 724 €)
Pflegegrad 3: Bis zu 1.432 € (vorher 1.363 €)
Pflegegrad 4: Bis zu 1.778 € (vorher 1.693 €)
Pflegegrad 5: Bis zu 2.200 € (vorher 2.095 €)

Pflegegeld
Pflegegrad 1: 0
Pflegegrad 2: 332 € (vorher 316 €)
Pflegegrad 3: 573 € (vorher 545 €)
Pflegegrad 4: 765 € (vorher 728 €)
Pflegegrad 5: 947 € (vorher 901 €)
 

 

Jan.24/März.24
Anerkennung für ehrenamtliche Betreuer
Mehr Geld – weniger Bürokratie

Ehrenamtliche Betreuer sind eine wichtige Stütze in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung will ihrer Anerkennung dafür mehr Ausdruck verleihen. Es wurde deshalb beschlossen, dass ehrenamtliche Betreuer neben der jährlichen Aufwandspauschale von 425,00 EUR eine Sonderzahlung zum Ausgleich von inflationsbedingten Mehrkosten in Höhe von 24 EUR erhal-ten können. Die Regelung gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025 und findet Anwendung für Anträge mit einem Fälligkeitstermin ab dem 01.01.2024.

Zudem sollen potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von bürokratischen Hürden entlastet werden. Die für die Betreuerbestellung notwendige Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis sollen künftig die Betreuungsbehörde einholen. Eine Aufgabe, die ehrenamtliche Betreuer bisher mit viel Aufwand selbst übernehmen mussten. 

 

Dez.24/Feb.24
Letzte Lebensphase der betreuten Person
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Betreuer

Tritt bei einer betreuten Person die Sterbephase ein, kann auf den rechtlichen Betreuer noch einmal eine schwierige Herausforderung zukommen. Muss die Person pflegerisch betreut werden, kann sie in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und wie ist das zu organisieren?
Für diese Phase ist es gut, wenn bereits im Vorfeld eine Gesundheitliche Vorsorgeplanung stattgefunden hat und das Vorgehen geklärt wurde.
Ansonsten muss neu überlegt werden, ob die Unterstützung eines ambulanten oder stationären Hospizes, die Unterstützung einer Sterbeamme oder ein Brückenpflege in Anspruch genommen werden soll.

Viele Informationen zu diesen Themen, wie Brückenpflege, Hospizangebote, Hinweise zu Schmerztherapien finden Sie auf der Seite des Hospiz-und Palliativ Verbands Baden-Württemberg: Der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. informiert | Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V. (hpvbw.de)

Auf unserem Wissensportal finden Sie Informationen zu: 
Gesundheitliche Vorsorgeplanung  der letzten Lebensphase 
Patientenverfügung 

 

Nov.23/Feb.24
Grundsicherung
Besonderheiten für Menschen mit Behinderungen

Der Mehrbedarf für ein Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen WfbM erhöht sich ab 01.01.2024 auf 4,13 EUR. Diese und viele andere Hinweise zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Grundsicherung, die sich für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ergeben, finden Sie in dem Ratgeber des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm). Zum Download der Broschüre gelangen Sie  hier:

 

Okt.23/Jan.24
Aufnahme in ein Pflegeheim
Was muss der Betreuer bedenken?
Der Umzug einer betreuten Person in ein Pflegeheim ist ein großer Einschnitt im Leben und stellt auch ehrenamtliche Betreuer vor eine große Herausforderung. Es entsteht ein aufwändiger Regelungsbedarf, Verträge müssen abgeschlossen werden, vieles muss bedacht und erledigt werden. Aus diesem Grund haben wir auf unserer Seite A-Z für Sie Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Zur Seite gelangen Sie hier:

 

Nov.23/Jan.24
Podcast
Wunsch und Wille – eine große Herausforderung für Betreuer

Ein zentrales Thema bei der Umsetzung der Betreuungsrechtsreform ist „Wunsch und Wille“ der betreuten Personen. Er soll Grundlage für alle Handlungen und Entscheidungen der Betreuer sein. In der Praxis ist es aber nicht immer einfach festzustellen, was Wunsch und Wille der betreuten Person ist und es gibt Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten.
Der SKM Freiburg erklärt in seiner Podcastreihe zum Betreuungsrecht dieses anspruchsvolle Thema. 
In der Podcast-Reihe finden Sie mittlerweile 69 Themen rund um das Betreuungsrecht. Reinhören lohnt sich: Informationen - Podcast - Podcast (skmdivfreiburg.de)

 

 

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen und Anregungen zum Wissensportal

Claudia Österle

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Telefon: 0711 6375-766

 

 

 

Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und Betreuungsgerichte

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